Wichtig: Es geht bei diesem Paragraf um den Einsatzzweck. Ethical Hacker müssen im Rahmen der Gesetzgebung und ethisch handelt. Zum Wohl der Allgemeinheit, zum Schutz von Firmen, Staat und Organisationen! 

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Aktuelle News (Jan 25): Für den Hackerparagraf gibt es einen neuen Referentenentwurf, dies ist u.a. notwendig damit Sicherheitsforscher, Security Spezialisten (White Hats) - die Schwachstellen finden sollen - sich nicht mehr strafbar machen. Wir leben aktuell in einer Grauzone in Deutschland. Und das verrückte daran? Wir wollen unsere Gesellschaft, Unternehmen, unsere Wirtschaft etc. schützen. Ich finde das Thema kann ruhig seriöser und intensiver von der Bundesregierung vorangetrieben werden. Das dauert viel zu lange! 

Weiterführende links:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1104_ComputerStrafR.html
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Dokumente/Infopapier_ComputerStrafR.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://ag.kritis.info/2024/10/24/nachbesserungsbedarf-beim-reformvorschlag-zum-hackerparagraph/